Wald-Michelbach
Mörlenbach
Heppenheim
Einhausen

Fahrschule Neuner

Die Straße ist das Ziel – Wir zeigen Dir den Weg.

An vier Standorten im Odenwald und an der Bergstraße

Verschiedene Führerschein-Klassen zur Auswahl

Ein kompetentes und erfahrenes Team an deiner Seite

0 +
Jahre Erfahrung

Individuelle Ausbildung für gute Prüfungsergebnisse

Bereits seit 1984 steht der Name „Neuner“ für eine faire und kompetente Fahrausbildung. Wir bilden in unserer Fahrschule Michael Neuner nicht nur im Rahmen der üblichen Klassen wie PKW, Motorrad und Anhänger aus, sondern befassen uns auch mit Wiedereinsteiger und Überprüfungsfahrten nach ärztlicher Anordnung!

Fit für die nächste Reise

Entdecken Sie unsere Angebote für den optimalen Umgang mit Ihrem Wohnwagen und Wohnmobil, damit Sie sicher und sorgenlos in Ihre nächste Reise starten können.

Unsere Standorte

Wald-Michelbach

Ludwigstraße 75
69483 Wald-Michelbach

0151 15316063

Anmeldung:
Mo & Di 18.00 - 20.00 Uhr

Unterricht:
Mo & Di 18.00 - 20.00 Uhr

Mörlenbach

Weiherer Str. 15
69509 Mörlenbach

0151 15316063

Anmeldung:
Mo & Do 19.00 - 20.30 Uhr

Unterricht:
Mo & Do 19.00 - 20.30 Uhr

Heppenheim

Königsberger Str. 13
64646 Heppenheim

0151 15316063

Anmeldung:
Mo & Mi 18.00 - 18.30 Uhr

Unterricht:
Mo & Mi 18.30 - 20.00 Uhr

Einhausen

Mathildenstraße
64683 Einhausen

0151 15316063

Anmeldung:
Di & Mi 18.00 - 18.30 Uhr

Unterricht:
Di & Mi 18.30 - 20.00 Uhr

Das Team der Fahrschule Neuner

Ich legte 1990 meine Fahrlehrerprüfung ab und war mit 21 Jahren bereits Fahrlehrer und mache diesen Beruf seither mit Freude und Überzeugung. Nach 13 Jahren im Angestelltenverhältnis, machte ich mich im Jahr 2003 in Mörlenbach selbstständig. Die Fahrschule Neuner in Wald-Michelbach wurde von meinem Vater Peter Neuner 1984 gegründet und wird seit der Übernahme im Jahre 2005 von mir Michael Neuner gemeinsam mit meinem Team ebenso erfolgreich weiter geführt.

Inhaber | Ausbildungsfahrlehrer | Ausgebildeter Sicherheitstrainer

Michael Neuner

Inhaber & Fahrlehrer KL. B/BE/A

Hartwig Woltereck

Fahrlehrer KL. B/BE

Ralf Moser

Fahrlehrer KL. B/BE

Karl-Heinz Hegen

Fahrlehrer KL. B/BE/A

Sascha Zorn

Fahrlehrer KL. B/BE/A

Unsere Führerscheinklassen

Hier findet ihr alles Wissenswerte zu den Umfängen und Voraussetzungen für die bei uns angebotenen Führerscheinklassen.

Kraftfahrzeuge – aus genommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieb u.U. bis zu 4250 kg), die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt

Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, über 15 kW Leistung aber erst mit 21 Jahren.

Mindestalter: 18 Jahre
- beim begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 125 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg

Mindestalter: 25 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B

Für die Eintragung muss eine Fahrerschulung absolviert werden. Zwischen dem Abschluss dieser und der Eintragung der Schlüsselzahl B196 darf höchstens ein Jahr vergehen.

Kombination aus Kraftfahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetrieben, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Mindestalter: 18 Jahre
- beim begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:

  • Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) mit einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Bei Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE erhält man eine Automatikbeschränkung. 

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre
- beim begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B (kann in Verbindung mit der Fahrerlaubnis Klasse B absolviert werden oder im Nachgang)

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18 Jahre
- beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurforderzeuge

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit
Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/n, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • „Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von 15

Mindestalter: 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennermotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung bis max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Krafträder:

  • mit Leistung max. 35 kW
  • mit Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • Hubraum mit max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum mit max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
  • Leermasse unter 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  •  

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine

Weitere Leistungen

Fahrverhaltensprobe

Wenn nach Unfällen, bei psychischen Störungen oder Schädigungen des Nervensystems kein klarer Befund über die Kraftfahreignung aus der neurologischen und neuropsychologischen Untersuchung hervorgeht, kann eine Fahrverhaltensprobe notwendig sein, um die Leistungsfähigkeit oder Möglichkeiten zur Kompensation im realen Verkehr zu überprüfen. In Zusammenarbeit mit den betreuenden Psychologen und Neurologen bieten wir diesen Service in unseren Fahrschulen an.

Allgemeine Nachhilfe

Wir bieten außerdem allgemeine Nachhilfen für Kraftfahrzeuge und Motorräder für alle, die ihre Fahrkompetenz verbessern möchten. Die Übungen können spezifische Fähigkeiten wie das Parken, das Fahren auf der Autobahn oder im Stadtverkehr, das Beherrschen von Kurven oder das Manövrieren in engen Straßen umfassen. Diese Nachhilfe ist relevant für alle, die ihre Fahrfähigkeiten verbessern, Ängste überwinden oder besondere Herausforderungen meistern möchten, um sich wieder sicher und selbstbewusst im Straßenverkehr zu fahren.

Sorgenlos auf Reisen: Ganzheitliches Training für Wohnwagen und Wohnmobile

Bei uns geht es nicht nur um das Erlernen des Fahrens mit Wohnmobilen und Wohnwagen. Wir bieten ein spezielle B 96 Kurse, die Sie in allen Aspekten des Umgangs mit diesen besonderen Fahrzeugen schult. Von der richtigen Fahrtechnik bis hin zu schwierigen Situationen – wir bereiten Sie auf jede Situation vor!

Umfassendes Fahrtraining

Lernen Sie, sicher und kompetent Wohnmobile und Wohnwagen zu fahren.

Praktische Tipps

Erhalten Sie wertvolle Hinweise zum Parken, Manövrieren und zur optimalen Nutzung des Platzes.

Sicherheitsunterweisung

Verstehen Sie wichtige Sicherheitsaspekte, um Risiken zu minimieren.

B96 Kurse

Wir bieten auch speziell B96 Kurse an.

Notfall-Management

Lernen Sie, was in Notfallsituationen mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil zu tun ist.

Raum für Fragen

Profitieren Sie von individueller Beratung und der Möglichkeit alle Fragen vor Ihrer Reise zu klären.

Flexibilität und Freiheit

Fühlen Sie sich sicher und selbstbewusst, egal wohin Ihre Reise geht.

Jetzt anmelden

Du hast Fragen oder Anregungen? Du hast Lust, mit uns deinen Führerschein zu machen? Ruf einfach bei uns an oder schreibe uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf dich!

Häufige Fragen

  • einen aktuellen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
  • die Kopie deines Personalausweises

*ausgenommen ist der Mofa-Führerschein-Antrag

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