Individuelle Ausbildung für gute Prüfungsergebnisse
Bereits seit 1984 steht der Name „Neuner“ für eine faire und kompetente Fahrausbildung. Wir bilden in unserer Fahrschule Michael Neuner nicht nur im Rahmen der üblichen Klassen wie PKW, Motorrad und Anhänger aus, sondern befassen uns auch mit Wiedereinsteiger und Überprüfungsfahrten nach ärztlicher Anordnung!
- Flexible Termine für deine Fahrstunden
- Spaß am Lernen
- Tipps für sicheres Fahren und Auffrischungsstunden
- Überprüfungsfahrten nach Krankheiten
- Langjährige Erfahrung und zufriedene Kunden
Fit für die nächste Reise
Entdecken Sie unsere Angebote für den optimalen Umgang mit Ihrem Wohnwagen und Wohnmobil, damit Sie sicher und sorgenlos in Ihre nächste Reise starten können.
Unsere Standorte
Ludwigstraße 75
69483 Wald-Michelbach
Anmeldung:
Mo & Di 18.00 - 18:30 Uhr
Unterricht:
Mo & Di 18.00 - 20.00 Uhr
Weiherer Str. 15
69509 Mörlenbach
Anmeldung:
Mo & Do 18.30 - 19.00 Uhr
Unterricht:
Mo & Do 19.00 - 20.30 Uhr
Königsberger Str. 13
64646 Heppenheim
Anmeldung:
Mo & Mi 18.00 - 18.30 Uhr
Unterricht:
Mo & Mi 18.30 - 20.00 Uhr
Mathildenstraße
64683 Einhausen
Anmeldung:
Di & Mi 18.00 - 18.30 Uhr
Unterricht:
Di & Mi 18.30 - 20.00 Uhr
Das Team der Fahrschule Neuner
Ich legte 1990 meine Fahrlehrerprüfung ab und war mit 21 Jahren bereits Fahrlehrer und mache diesen Beruf seither mit Freude und Überzeugung. Nach 13 Jahren im Angestelltenverhältnis, machte ich mich im Jahr 2003 in Mörlenbach selbstständig. Die Fahrschule Neuner in Wald-Michelbach wurde von meinem Vater Peter Neuner 1984 gegründet und wird seit der Übernahme im Jahre 2005 von mir Michael Neuner gemeinsam mit meinem Team ebenso erfolgreich weiter geführt.
Michael Neuner
Michael Neuner
Inhaber & Fahrlehrer KL. B/BE/AHartwig Woltereck
Fahrlehrer KL. B/BERalf Moser
Fahrlehrer KL. B/BEKarl-Heinz Hegen
Fahrlehrer KL. B/BE/ASascha Zorn
Fahrlehrer KL. B/BE/AUnsere Führerscheinklassen
Hier findet ihr alles Wissenswerte zu den Umfängen und Voraussetzungen für die bei uns angebotenen Führerscheinklassen.
Kraftfahrzeuge – aus genommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieb u.U. bis zu 4250 kg), die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, über 15 kW Leistung aber erst mit 21 Jahren.
Mindestalter: 18 Jahre
- beim begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 125 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Für die Eintragung muss eine Fahrerschulung absolviert werden. Zwischen dem Abschluss dieser und der Eintragung der Schlüsselzahl B196 darf höchstens ein Jahr vergehen.
Kombination aus Kraftfahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetrieben, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Mindestalter: 18 Jahre
- beim begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) mit einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Bei Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE erhält man eine Automatikbeschränkung.
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Mindestalter: 18 Jahre
- beim begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B (kann in Verbindung mit der Fahrerlaubnis Klasse B absolviert werden oder im Nachgang)
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18 Jahre
- beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurforderzeuge
a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit
Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/n, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- „Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von 15
Mindestalter: 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennermotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Krafträder:
- mit Leistung max. 35 kW
- mit Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- Hubraum mit max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Hubraum mit max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
- Leermasse unter 425 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Weitere Leistungen
Fahrverhaltensprobe
Wenn nach Unfällen, bei psychischen Störungen oder Schädigungen des Nervensystems kein klarer Befund über die Kraftfahreignung aus der neurologischen und neuropsychologischen Untersuchung hervorgeht, kann eine Fahrverhaltensprobe notwendig sein, um die Leistungsfähigkeit oder Möglichkeiten zur Kompensation im realen Verkehr zu überprüfen. In Zusammenarbeit mit den betreuenden Psychologen und Neurologen bieten wir diesen Service in unseren Fahrschulen an.
Allgemeine Nachhilfe
Wir bieten außerdem allgemeine Nachhilfen für Kraftfahrzeuge und Motorräder für alle, die ihre Fahrkompetenz verbessern möchten. Die Übungen können spezifische Fähigkeiten wie das Parken, das Fahren auf der Autobahn oder im Stadtverkehr, das Beherrschen von Kurven oder das Manövrieren in engen Straßen umfassen. Diese Nachhilfe ist relevant für alle, die ihre Fahrfähigkeiten verbessern, Ängste überwinden oder besondere Herausforderungen meistern möchten, um sich wieder sicher und selbstbewusst im Straßenverkehr zu fahren.
Sorgenlos auf Reisen: Ganzheitliches Training für Wohnwagen und Wohnmobile
Bei uns geht es nicht nur um das Erlernen des Fahrens mit Wohnmobilen und Wohnwagen. Wir bieten ein spezielle B 96 Kurse, die Sie in allen Aspekten des Umgangs mit diesen besonderen Fahrzeugen schult. Von der richtigen Fahrtechnik bis hin zu schwierigen Situationen – wir bereiten Sie auf jede Situation vor!
Umfassendes Fahrtraining
Lernen Sie, sicher und kompetent Wohnmobile und Wohnwagen zu fahren.
Praktische Tipps
Erhalten Sie wertvolle Hinweise zum Parken, Manövrieren und zur optimalen Nutzung des Platzes.
Sicherheitsunterweisung
Verstehen Sie wichtige Sicherheitsaspekte, um Risiken zu minimieren.
B96 Kurse
Wir bieten auch speziell B96 Kurse an.
Notfall-Management
Lernen Sie, was in Notfallsituationen mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil zu tun ist.
Raum für Fragen
Profitieren Sie von individueller Beratung und der Möglichkeit alle Fragen vor Ihrer Reise zu klären.
Flexibilität und Freiheit
Fühlen Sie sich sicher und selbstbewusst, egal wohin Ihre Reise geht.
Jetzt anmelden
Du hast Fragen oder Anregungen? Du hast Lust, mit uns deinen Führerschein zu machen? Ruf einfach bei uns an oder schreibe uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf dich!
Häufige Fragen
- einen aktuellen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- die Kopie deines Personalausweises
*ausgenommen ist der Mofa-Führerschein-Antrag